UVV

Unfallverhütungsvorschriften

Wir wissen, dass im Forst, bei der Jagd, im Drohneneinsatz oder in der Landwirtschaft andere Herausforderungen gelten als in klassischen Büros. Risiken sind dynamisch, Arbeitsbedingungen wechseln, Entscheidungen müssen draußen getroffen werden. Arbeitssicherheit entsteht nicht nur am Schreibtisch – sie entscheidet im Wald, auf dem Feld, bei der Jagd und im laufenden Einsatz.

Genau dafür stehen wir. WaidLegende bietet maßgeschneiderte, praxisorientierte und effiziente Lösungen, die sich im realen Betrieb bewähren. Für Unternehmer, die Sicherheit ernst nehmen – und keine Zeit für Papierkrieg, Unsicherheit oder realitätsferne Vorgaben haben.

Rechtspflicht klar gelöst – ohne theoretischen Ballast

Als Unternehmer bist du verpflichtet, die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz umzusetzen. Diese regeln unter anderem die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen sowie weitere gesetzliche Pflichten.

Wir übersetzen Vorschriften in funktionierende Abläufe. Damit du jederzeit gesetzeskonform arbeitest, Prüfungen souverän bestehst und deinen Betrieb sicher führst.

Unser Leistungsrahmen

Wir begleiten dich ganzheitlich - von der fundierten Risikoanalyse bis zur rechtssicheren Umsetzung.

  1. Sicherheitstechnische Betreuung gem. ASiG und DGUV Vorschrift 2
  2. Beurteilungen der Arbeitsbedingungen
  3. Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen
  4. Entwicklung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen
  5. Integration von Arbeitsschutzmaßnahmen in bestehende Betriebsabläufe
  6. Vorbereitung und Begleitung bei Prüfungen durch Behörden und Berufsgenossenschaften
  7. Fachkundige Beratung im laufenden Betrieb
  8. Ergänzende Leistungen entsprechend betrieblicher Anforderungen

Du erfüllst deine Pflichten – ohne dich durch Paragrafen kämpfen zu müssen.

Dein Vorteil als Unternehmer – spürbar ab dem ersten Tag

Unsere Kernbranchen

  1. Landwirtschaftliche Betriebe
  2. Forstbetriebe & forstwirtschaftliche Dienstleister
  3. Jagdbetriebe & Revierinhaber
  4. Drohnendienstleister & UAV Unternehmen

    Sicherheit für Betriebe, die man nicht vom Bürostuhl aus führt.

  • Remove before Flight!

    UVV Drohnen

  • Ein Schuss – kein Risiko

    UVV Jagd

  • Kette scharf – Kopf klar

    UVV Forst

  • Läuft. Gefährlich.

    UVV Landwirtshaft

Arbeitsschutz, der sich rechnet

Arbeitsschutz ist kein Kostenfaktor – sondern Risikomanagement.

Mit WaidLegende vermeidest du Bußgelder, reduzierst Arbeitsunfälle und sicherst den Fortbestand deines Betriebs.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell qualifizierte Person, die Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit unterstützen und beraten.

Wer ist im Unternehmen für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) verantwortlich?

Verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich die Unternehmensleitung. Sie kann diese Aufgabe delegieren, zum Beispiel an Führungskräfte des Unternehmens, bleibt jedoch für die korrekte Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die wirksame Umsetzung von Schutzmaßnahmen verantwortlich. Folgende Personen sind üblicherweise an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beteiligt: 1. Führungskräfte (Im Auftrag verantwortlich für die Durchführung) 2. Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Beratung und Unterstützung) 3. Betriebsärztinnen und -ärzte (Beratung und Unterstützung) 4. Betriebsräte (Mitbestimmungsrecht) 5. Sicherheitsbeauftragte (Informationsermittlung, Prozessbegleitung) 6. Mitarbeitende (Informationsbereitstellung und Unterstützung)

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person während einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet. Das bedeutet: Ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis tritt ein, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Auch Wegeunfälle – also Unfälle auf dem (direkten/verkehrstechnischen günstigen) Weg zur oder von der Arbeit – sind in diesem Zusammenhang eingeschlossen.

Ist Unfallverhütung nur bürokratischer Aufwand?

Nein. Unfallverhütung ist ein praxisnahes Schutzsystem, das Risiken reduziert, Abläufe klar strukturiert und Verantwortlichkeiten eindeutig regelt. Gut umgesetzter Arbeitsschutz schützt nicht nur deine Mitarbeitenden, sondern verhindert Ausfälle, reduziert Kosten und sorgt für einen sicheren, effizienten Betrieb – bevor ein Schaden passiert.

Was passiert, wenn ich die Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz nicht erfülle?

Mögliche Folgen sind u.a.: Haftungsrisiko für den Unternehmer und/oder Führungskräfte, Probleme bei Unfällen / Schadensfällen, Stilllegung von Tätigkeiten, Bußgelder und nicht zuletzt Regressforderungen. Vor allem aber: unnötige Risiken für Menschen.

Müssen Beschäftigte regelmäßig unterwiesen werden?

Ja. Unterweisungen sind verpflichtend und müssen dokumentiert werden. Sie müssen verständlich sein und sich an den tatsächlichen Tätigkeiten orientieren – nicht nur allgemein gehalten sein.

Was unterscheidet euch von anderen?

Wir lieben unseren Beruf und kennen nicht nur die Theorie, sondern auch die Praxis. Unsere Lösungen entstehen aus dem Einsatz heraus – nicht aus Standardformularen.

Ist die Betreuung auch für kleinere Betriebe sinnvoll?

Absolut. Gerade kleinere Betriebe profitieren von klaren Strukturen und externer Fachkompetenz. Der Umfang wird immer an den tatsächlichen Bedarf angepasst.

Ersetzt die sicherheitstechnische Betreuung meine Verantwortung als Unternehmer?

Nein. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt immer beim Unternehmer. Die sicherheitstechnische Betreuung unterstützt fachlich, organisatorisch und beratend bei der Umsetzung der Pflichten.

Ist Arbeitsschutz für mich als Arbeitgeber verpflichtend?

Ja. Als Arbeitgeber bist Du gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit deiner Beschäftigten zu sorgen. Diese Pflicht ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie weiteren einschlägigen Verordnungen. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten. Ein wirksamer Arbeitsschutz dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern trägt auch zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Ausfallzeiten und Haftungsrisiken bei.

Du hast eine konkrete Fragestellung oder möchtest wissen, wie der Arbeitsschutz in deinem Betrieb sinnvoll umgesetzt werden kann?

Dann sprich uns an – ohne Umwege.

Fachlich. Rechtssicher. Präzise.

Sicherheit wird geführt - nicht verwaltet

1. Analyse deiner betrieblichen Realität
Tätigkeiten, Beschäftigtenanzahl, Einsatzbereiche und wirtschaftliche Einordnung.

2. Fachlich korrekte Einstufung
Zuordnung zur passenden Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2.

3. Rechtssichere Festlegung deiner Betreuungsverpflichtung
Bestimmung der erforderlichen sicherheitstechnischen Grundbetreuung.

4. Transparentes Angebot
Klar kalkuliert, ohne Pauschalen oder versteckte Leistungen - vollständig nachvollziehbar.

5. Umsetzung in deinem Betrieb
Integration in bestehende Abläufe - praxisnah, umsetzbar und unternehmerisch tragfähig.

6. Laufende strategische Betreuung
Sicherheit wird kein Projekt. Sie wird Teil deiner unternehmerischen Führung.

Struktur schafft Sicherheit. Sicherheit schafft Erfolg.

Mit uns setzt du auf einen Partner, der Sicherheit ganzheitlich denkt und dich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess führt – von der Analyse bis zur Umsetzung.